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Wespenbekämpfung

Seit dem Jahr 2018 liest man überall Nachrichten wie "Wespen töten kostet bis zu 50.000,00 €". Mittlerweile sind die Menschen total verunsichert und wissen gar nicht mehr, wie sie sich verhalten sollen. Wir möchten an dieser Stelle einmal ein bisschen Klarheit in dieses Thema bringen und unsere Kunden diesbezüglich aufklären.

Gesetze und Regelungen für eine Wespenbekämpfung

§39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es allgemein, wild lebende Tiere ohne Grund zu töten, sie zu fangen oder zu verletzen.

§1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) meint ähnliches... Niemand darf einem Tier ohne Grund Schmerzen oder Leiden zufügen.

§44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatASchG) ist es verboten, besonders geschützte Arten von Hautflüglern (Hymenoptera) zu töten, unter anderem Bienen, Hummeln, Hornissen, Kreiselwespen und Knopfhornwespen.

Hält man sich nicht daran wird man mit einem Busgeld bestraft. Definitiv.

Wespenbekämpfung

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Wir bieten Ihnen die Wespen- bekämpfung/entfernung inkl. Anfahrt, Material und Arbeitzeit zum Festpreis.
169,00 € zzgl. Mwst.
Wespe 4.jpg

UNSERE SERVICENUMMER

für Oberbayern

Aber folgendes:

Was aber oft überlesen wird oder manchmal aus Effekthascherei gerne nicht erwähnt wird, ist der Zusatz: "es ist verboten...ohne vernüftigen Grund und...besonders geschützte Tierarten...zu töten.

 

Vernüftige Gründe sind:

  • wenn die Sicherheit von Mensch und Tier in Gefahr ist.

  • Personen mit Allergien sich in häuslicher Umgebung befinden.

  • Kinder/Kleinkinder im Haushalt leben.

  • sich aggressive Wespen angesiedelt haben.

  • ggf. bei Materialschäden am Haus dadurch entstehen.

  • Behinderung von notwendiger Bau- und Renovierungsarbeiten am Haus.

  • Kontamination von Lebensmittel zu befürchten sind.

Wespen welche nicht zu den besonders geschützten Arten gehören!!!

Die Deutsche Wespe, die Gemeine Wespe, die Sächsische Wespe, die Mittlere Wespe und die Wald- und Feldwespen gehören nicht zu den besonders geschützten Arten. Ein Sachkundiger, und das schließt den Schädlingsbekämpfer mit ein, ist in der Lage, die Wespenart zu bestimmen und im Falle einer nicht besonders geschützten Art zu entscheiden, ob ein vernüftiger Grund zur Beseitigung oder Umsiedlung des Volkes vorliegt. In unseren Breiten sind es meistens die Gemeine und die Deutsche Wespe, die es sich in der Nähe von Häusern gemütlich machen. Sie gehören wie oben erwähnt nicht zu den besonders geschützten Arten.

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